- Deutung
- Vertragsgrundlage
- Waren
- Lieferung
- Abnahme und fehlerhafte Produkte
- Qualität
- Titel und Risiko
- Preis und Zahlung
- Beendigung
- Haftungsbeschränkung
- höhere Gewalt
- Allgemeines
1.1 Definitionen:
Geschäftstag:Ein Tag (außer Samstag, Sonntag oder Feiertag), an dem Banken in London geöffnet sind.
Bedingungen:Die in diesem Dokument aufgeführten Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung gemäß Ziffer 12.4.
Vertrag:Der Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Waren gemäß der Bestellung und diesen Bedingungen.
Ereignis höherer Gewalt:Ein Ereignis oder Umstand, der außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegt.
Waren:die in der Bestellung angegebenen Waren (oder Teile davon).
Bestellung:Die Bestellung des Kunden für die Waren, wie im Bestellbestätigungsformular oder einem anderen Formular angegeben, das der Lieferant möglicherweise als angenommen bestätigt.
Auftragsbestätigungsformular:Das ausgefüllte Auftragsbestätigungsformular in Bezug auf eine Bestellung in dem vom Lieferanten bereitgestellten Formular.
Spezifikation:Jede Spezifikation für die Waren, einschließlich zugehöriger Pläne und Zeichnungen, die der Kunde dem Lieferanten zur Verfügung stellt oder die auf andere Weise schriftlich zwischen dem Kunden und dem Lieferanten vereinbart wurde.
1.2 Interpretation:
(a) Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf ein Gesetz oder eine Bestimmung in der geänderten oder in Kraft getretenen Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung schließt alle nachgeordneten Gesetze ein, die gemäß diesem Gesetz oder dieser gesetzlichen Bestimmung in der geänderten oder in Kraft getretenen Fassung erlassen wurden.
(b) Jede Phrase, die durch die Begriffe eingeführt wird, einschließlich, insbesondere oder eines ähnlichen Ausdrucks, ist als veranschaulichend zu verstehen und schränkt den Sinn der Wörter vor diesen Begriffen nicht ein.
(c) Ein Verweis auf schriftlich oder schriftlich enthält E-Mails.
2.1 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss anderer Bedingungen, die der Kunde auferlegen oder einbeziehen möchte oder die durch Handel, Sitte, Praxis oder Handelsablauf impliziert sind.
2.2 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, die Waren gemäß diesen Bedingungen zu kaufen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bedingungen der Bestellung und alle anwendbaren Spezifikationen vollständig und korrekt sind.
2.3 Der Kunde muss alle Bestellungen an sales@elecro.co.uk senden.
2.4 Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn der Lieferant eine schriftliche Annahme der Bestellung erteilt. Zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande. Unter bestimmten Umständen und im Rahmen unserer Betrugspräventionsmaßnahmen kann der Lieferant vom Kunden einen Identitätsnachweis verlangen, bevor er eine Bestellung annimmt.
2.5 Der Kunde verzichtet auf alle Rechte, die er andernfalls auf eine Bestimmung stützen muss, die in Dokumenten des Kunden, die nicht mit diesen Bedingungen vereinbar sind, bestätigt, geliefert oder in diesen enthalten ist.
2.6 Alle vom Lieferanten erstellten Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbemaßnahmen sowie Beschreibungen oder Abbildungen, einschließlich Abmessungen und Gewichte, die in den Katalogen, auf der Website, in Broschüren oder anderen Marketingmaterialien des Lieferanten enthalten sind oder nur als Anhaltspunkt dienen und nur zur Angabe eines ungefähren Werts dienen Vorstellung von den Waren, auf die in ihnen Bezug genommen wird und die nicht Bestandteil des Vertrags sind oder vertragliche Kraft haben.
2.7 Ein Angebot des Lieferanten für die Ware stellt kein Angebot dar. A quotation shall only be valid for a period of 30 Business Days from its date of issue unless specified otherwise in writing.
3.1 Die Waren werden nur zur Veranschaulichung im Katalog oder auf der Website des Lieferanten beschrieben.
3.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Spezifikation zu ändern, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen erforderlich ist.
4.1 Der Lieferant stellt sicher, dass jeder Lieferung der Waren ein Lieferschein beigefügt ist, in dem das Datum der Bestellung, die Art und Menge der Waren (einschließlich der Codenummer der Waren, falls zutreffend) und gegebenenfalls die Waren angegeben sind wird in Raten geliefert, der Restbetrag der noch zu liefernden Waren.
4.2 Abhängig von der Vereinbarung der Parteien in der Bestellung sind die Waren entweder:
(a) Lieferung durch den Lieferanten (auf Kosten und Risiko des Kunden) an den in der Bestellung angegebenen Ort oder an einen anderen Ort, den die Parteien vereinbaren können (Lieferort), jederzeit nachdem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren bereit sind ;; oder
(b) vom Kunden in den Räumlichkeiten des Lieferanten in Unit 11 Gunnels Wood Park, Stevenage, Hertfordshire, SG1 2BH, Großbritannien oder an einem anderen Ort abgeholt werden, der vom Lieferanten vor der Lieferung (Lieferort) innerhalb von drei Geschäftstagen nach der Lieferung mitgeteilt werden kann Der Lieferant teilt dem Kunden mit, dass die Ware fertig ist.
4.3 Die Lieferung erfolgt nach Abschluss des jeweiligen Entladens oder Ladens der Ware am jeweiligen Lieferort durch den Kunden.
4.4 Alle für die Lieferung angegebenen Daten sind nur ungefähre Angaben, und der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht wesentlich. Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Waren, die durch ein Ereignis höherer Gewalt oder das Versäumnis des Kunden verursacht werden, dem Lieferanten angemessene Lieferanweisungen oder andere Anweisungen zu liefern, die für die Lieferung der Waren relevant sind.
4.5 Der Liefertermin muss mindestens 30 Tage ab dem Datum liegen, an dem die Bestellung vom Lieferanten angenommen wird.
4.6 Vorbehaltlich Ziffer 4.5 unternimmt der Lieferant angemessene Anstrengungen, um alle Waren, die auf Lager sind, am selben Tag zu versenden, an dem die Bestellung angenommen wird, wenn diese Annahme vor 12:00 Uhr erfolgt.
4.7 Wenn der Lieferant die Waren nicht liefert, ist seine Haftung auf die Kosten und Aufwendungen beschränkt, die dem Kunden bei der Beschaffung von Ersatzwaren ähnlicher Beschreibung und Qualität auf dem billigsten verfügbaren Markt abzüglich des Warenpreises entstehen. Der Lieferant haftet nicht für ein Versäumnis, die Waren zu liefern, sofern dieses Versäumnis auf ein Ereignis höherer Gewalt oder das Versäumnis des Kunden zurückzuführen ist, dem Lieferanten angemessene Lieferanweisungen oder sonstige Anweisungen zu liefern, die für die Lieferung des Produkts relevant sind Waren.
4.8 Wenn der Kunde die Waren nicht innerhalb von drei Geschäftstagen nach Benachrichtigung des Kunden über die Bereitschaft der Waren abholt oder die Lieferung der Waren nicht annimmt, gilt dies nicht, es sei denn, ein solcher Fehler oder eine solche Verzögerung wird durch ein Ereignis höherer Gewalt oder durch das Ereignis des Lieferanten verursacht Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag:
(a) Die Lieferung der Waren gilt am dritten Geschäftstag nach dem Tag, an dem der Lieferant den Kunden über die Bereitschaft der Waren informiert hat, um 9.00 Uhr als abgeschlossen. und
(b) Der Lieferant hat die Waren bis zur Lieferung zu lagern und dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich Versicherung) in Rechnung zu stellen.
4.9 Wenn der Kunde zehn Werktage nach dem Tag, an dem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren zur Lieferung bereit sind, die Lieferung nicht abgeholt oder angenommen hat, kann der Lieferant den Kunden teilweise oder vollständig weiterverkaufen oder anderweitig darüber verfügen für etwaige Fehlbeträge unter dem Preis der Waren.
4.10 Der Lieferant kann die Waren in Raten liefern, die separat in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Wenn jedoch die Lieferung in Raten aus betrieblichen Gründen des Lieferanten erfolgt oder die Waren nicht auf Lager sind, erfolgt die Lieferung auf Kosten des Lieferanten. Jede Rate stellt einen separaten Vertrag dar. Eine verspätete Lieferung oder ein Mangel an einer Rate berechtigt den Kunden nicht, eine andere Rate zu stornieren.
4.11 Der Kunde ist für alle Export- und Importfreigaben im Zusammenhang mit diesem Vertrag verantwortlich. Der Lieferant stellt dem Kunden auf Wunsch und Kosten des Kunden die erforderliche Unterstützung zur Verfügung, um eine Ausfuhrgenehmigung zu erhalten.
5. Abnahme und fehlerhafte Produkte
5.1 Der Kunde kann an ihn gelieferte Waren ablehnen, die nicht wesentlich mit Ziffer 6.1 oder der Spezifikation übereinstimmen, sofern:
(a) Die Ablehnung wird dem Lieferanten mitgeteilt:
- im Falle eines Mangels oder Fehlers, der bei normaler Sichtprüfung innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung erkennbar ist;
- im Falle eines latenten Defekts innerhalb von 5 Tagen nach Auftreten des latenten Defekts; und.
(b) Keines der in Abschnitt 6.5 aufgeführten Ereignisse trifft zu.
5.2 Wenn der Kunde die Ablehnung gemäß Ziffer 5.1 nicht meldet, wird davon ausgegangen, dass er diese Produkte akzeptiert hat.
5.3 Wenn der Kunde Waren gemäß Ziffer 5.1 ablehnt, muss der Kunde die zurückgewiesenen Waren an den Lieferanten zurücksenden, woraufhin der Lieferant die zurückgewiesenen Waren prüft. Wenn sich herausstellt, dass die zurückgewiesenen Waren fehlerhaft sind, hat der Kunde Anspruch auf:
(a) vom Lieferanten verlangen, die zurückgewiesenen Waren zu reparieren oder zu ersetzen; oder
(b) den Lieferanten auffordern, den Preis der zurückgewiesenen Waren vollständig per Banküberweisung zurückzuzahlen.
6.1 Der Lieferant garantiert, dass die Ware bei Lieferung:
(a) in allen wesentlichen Punkten ihrer Beschreibung und allen anwendbaren Spezifikationen entsprechen; und
(b) frei von Materialfehlern in Design, Material und Verarbeitung sein.
6.2 Für Waren, die an Kunden innerhalb der EU geliefert werden, gelten die Garantien gemäß Ziffer 6.1 für zwei Jahre ab dem Datum der Lieferung (die „Garantiezeit“).
6.3 Für Waren, die an Kunden außerhalb Europas geliefert werden, gelten die Garantien gemäß Ziffer 6.1 für ein Jahr ab dem Datum der Lieferung.
6.4 Vorbehaltlich Ziffer 6.5, wenn:
(a) Der Kunde teilt dem Lieferanten während der Garantiezeit innerhalb einer angemessenen Zeit nach Feststellung schriftlich mit, dass einige oder alle Waren nicht der in Abschnitt 6.1 genannten Garantie entsprechen.
(b) dem Lieferanten wird eine angemessene Gelegenheit gegeben, solche Waren zu prüfen; und
(c) Der Kunde (auf Aufforderung des Lieferanten) sendet diese Waren auf Kosten des Lieferanten an den Geschäftssitz des Lieferanten zurück.
Der Lieferant repariert oder ersetzt nach eigenem Ermessen die fehlerhaften Waren oder erstattet den Preis der fehlerhaften Waren vollständig zurück.
6.5 Der Lieferant haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Ziffer 6.1 genannten Garantie durch die Ware in einem der folgenden Fälle:
(a) Der Kunde nutzt diese Waren nach Mitteilung gemäß Ziffer 6.4 weiter.
(b) der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Lieferanten bezüglich Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Waren oder (falls keine vorhanden sind) diesbezüglich gute Handelspraktiken nicht befolgt hat;
(c) der Mangel entsteht durch den Lieferanten aufgrund einer vom Kunden gelieferten Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation;
(d) der Kunde ändert oder repariert diese Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Lieferanten;
(e) der Mangel entsteht durch faire Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Beschädigung durch Chemikalien, Fahrlässigkeit oder abnormale Lagerungs- oder Arbeitsbedingungen; oder
(f) Die Waren weichen aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen, von ihrer Beschreibung oder der Spezifikation ab.
6.6 Wenn Waren vom Kunden gemäß Ziffer 5.3 oder Ziffer 6.4 abgelehnt werden und die zurückgewiesenen Waren nicht als fehlerhaft befunden werden, muss der Kunde dem Lieferanten seine angemessenen Kosten für die Prüfung der zurückgewiesenen Waren und etwaige vom Lieferanten getragene Lieferkosten erstatten.
6.7 Sofern in dieser Ziffer 6 nichts anderes bestimmt ist, haftet der Lieferant gegenüber dem Kunden nicht für die Nichteinhaltung der in Ziffer 6.1 genannten Garantie durch die Ware.
6.8 Die Bestimmungen der Abschnitte 13 bis 15 des Gesetzes über den Verkauf von Waren von 1979 sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.
6.9 Diese Bedingungen gelten für alle vom Lieferanten gelieferten Ersatzwaren.
7.1 Vorbehaltlich Ziffer 7.2 geht das Risiko der Ware mit Abschluss der Lieferung auf den Kunden über.
7.2 Das Eigentum an der Ware geht erst auf den Kunden über, wenn der Lieferant die vollständige Zahlung (in bar oder in frei verfügbaren Mitteln) für die Ware und alle anderen Waren erhalten hat, die der Lieferant dem Kunden geliefert hat, für die die Zahlung fällig geworden ist In diesem Fall geht das Eigentum an der Ware zum Zeitpunkt der Zahlung aller dieser Beträge über.
7.3 Bis das Eigentum an der Ware auf den Kunden übergegangen ist, hat der Kunde:
(a) die Waren getrennt von allen anderen vom Kunden gehaltenen Waren lagern, so dass sie als Eigentum des Lieferanten leicht identifizierbar bleiben;
(b) keine identifizierenden Marken oder Verpackungen auf oder in Bezug auf die Waren entfernen, entstellen oder verdecken;
(c) die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie ab dem Datum der Lieferung gegen alle Risiken für ihren vollen Preis zu versichern;
(d) den Lieferanten unverzüglich benachrichtigen, wenn er einem der in Abschnitt 9.1 aufgeführten Ereignisse unterliegt; und
(e) dem Lieferanten die Informationen zu den Waren geben, die der Lieferant von Zeit zu Zeit benötigt.
7.4 Wenn der Kunde vor dem Eigentumsübergang an der Ware einem der in Ziffer 9.1 aufgeführten Ereignisse unterliegt, kann der Lieferant den Lieferanten jederzeit einschränken, ohne andere Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken:
-
- den Kunden auffordern, alle in seinem Besitz befindlichen Waren, die nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt eingearbeitet wurden, unverzüglich zu liefern; und
- Wenn der Kunde dies nicht unverzüglich tut, betreten Sie die Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten, in denen die Waren gelagert sind, um sie zurückzugewinnen.
8.1 Der Preis der Waren ist der in der Bestellung angegebene Preis oder, falls kein Preis angegeben ist, der Preis, der in der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen veröffentlichten Preisliste des Lieferanten angegeben ist.
8.2 Der Lieferant kann ohne Benachrichtigung des Kunden jederzeit bis zu fünf Geschäftstage vor Lieferung den Preis der Waren erhöhen, um etwaigen Kostensteigerungen der Waren Rechnung zu tragen, die auf Folgendes zurückzuführen sind:
(a) alle Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen (einschließlich Wechselkursschwankungen, Erhöhungen der Steuern und Abgaben sowie Erhöhungen der Arbeits-, Material- und sonstigen Herstellungskosten);
(b) jede Aufforderung des Kunden, das Lieferdatum, die Mengen oder Arten der bestellten Waren oder die Spezifikation zu ändern;
(c) etwaige administrative oder Schreibfehler des Lieferanten; oder
(d) jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder durch das Versäumnis des Kunden verursacht wird, dem Lieferanten angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben.
8.3 Der Preis der Ware:
(a) schließt Beträge in Bezug auf die Mehrwertsteuer (MwSt.) aus, die der Kunde zusätzlich zum geltenden Satz an den Lieferanten zu zahlen hat, sofern eine gültige Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vorliegt; und
(b) schließt die Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Waren aus, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
8.4 Der Lieferant kann dem Kunden die Ware am oder jederzeit nach Annahme einer Bestellung in Rechnung stellen.
8.5 Der Kunde hat die Rechnung vor Lieferung der Ware vollständig und in frei verfügbaren Mitteln zu bezahlen. Die Lieferung erfolgt erst nach vollständiger Zahlungseingang beim Kunden. Die Zahlung an den Lieferanten erfolgt entweder durch:
(a) Überweisung auf das vom Lieferanten schriftlich angegebene Bankkonto;
(b) per Scheck; oder
(c) Kredit- oder Debitkarte.
Alle Zahlungen erfolgen in Pfund Sterling, sofern nicht anders vereinbart.
8.6 Wenn der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum keine Zahlung an den Lieferanten im Rahmen des Vertrags leistet, gilt Folgendes:
(a) Der Kunde zahlt von Zeit zu Zeit Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 4% pa über dem Basiszinssatz der Barclays Bank plc. Diese Zinsen fallen täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags vor oder nach dem Urteil an. Der Kunde zahlt die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag; und
(b) Der Lieferant kann die Lieferung der Waren aussetzen.
8.7 Der Kunde hat alle im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehaltung vollständig zu zahlen (mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge oder Einbehaltungen). Der Lieferant kann jederzeit, ohne andere Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, einen vom Kunden geschuldeten Betrag mit einem vom Lieferanten an den Kunden zu zahlenden Betrag verrechnen.
9.1 Ohne Einschränkung seiner anderen Rechte oder Rechtsmittel kann der Lieferant diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn:
(a) Der Kunde begeht einen wesentlichen Verstoß gegen eine Vertragsbedingung und kann diesen Verstoß (falls ein solcher Verstoß behoben werden kann) nicht innerhalb von 15 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung dieser Partei beheben.
(b) Der Kunde ergreift Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Eintritt in die Verwaltung, der vorläufigen Liquidation oder einer Zusammensetzung oder Vereinbarung mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung von Lösungsmitteln), die abgewickelt werden (freiwillig oder auf Anordnung des Gerichts) , es sei denn, zum Zweck einer Umstrukturierung von Lösungsmitteln), einen Empfänger zu einem seiner Vermögenswerte ernennen zu lassen oder die Geschäftstätigkeit einzustellen oder, falls der Schritt oder die Maßnahme in einer anderen Gerichtsbarkeit ergriffen wird, im Zusammenhang mit einem analogen Verfahren in der jeweiligen Gerichtsbarkeit;
(c) der Kunde setzt seine Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise aus, droht auszusetzen, stellt sie ein oder droht sie einzustellen; oder
(d) Die Finanzlage des Kunden verschlechtert sich derart, dass nach Ansicht des Lieferanten die Fähigkeit des Kunden, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag angemessen zu erfüllen, gefährdet ist.
9.2 Ohne Einschränkung seiner anderen Rechte oder Rechtsmittel kann der Lieferant die Bereitstellung der Waren aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Lieferanten aussetzen, wenn der Kunde einem der in Ziffer 9.1 aufgeführten Ereignisse unterliegt oder der Lieferant dies nach vernünftigem Ermessen glaubt dass der Kunde im Begriff ist, einem von ihnen zu unterliegen, oder wenn der Kunde am Fälligkeitstag einen nach diesem Vertrag fälligen Betrag nicht bezahlt.
9.3 Ohne Einschränkung seiner anderen Rechte oder Rechtsmittel kann der Lieferant den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde am Fälligkeitstag einen im Rahmen des Vertrags fälligen Betrag nicht bezahlt.
9.4 Bei Beendigung des Vertrages aus irgendeinem Grund hat der Kunde dem Lieferanten unverzüglich alle ausstehenden nicht bezahlten Rechnungen und Zinsen des Lieferanten zu zahlen.
9.5 Die Kündigung des Vertrags berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz wegen eines Verstoßes gegen diesen Vertrag zu verlangen, der zum oder vor dem Datum der Kündigung bestand.
9.6 Jede Bestimmung des Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend am oder nach der Kündigung in Kraft treten oder fortbestehen soll, bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
10.1 Durch nichts in diesen Bedingungen wird die Haftung des Lieferanten für Folgendes eingeschränkt oder ausgeschlossen:
(a) Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer (sofern zutreffend);
(b) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; oder
(c) jede Angelegenheit, in Bezug auf die es für den Lieferanten rechtswidrig wäre, die Haftung auszuschließen oder einzuschränken.
10.2 Vorbehaltlich Ziffer 10.1:
(a) Der Lieferant haftet dem Kunden unter keinen Umständen, sei es im Vertrag, aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), bei Verletzung gesetzlicher Pflichten oder auf andere Weise, für entgangenen Gewinn oder indirekten oder Folgeschaden, der sich aus oder in ergibt Verbindung mit dem Vertrag; und
(b) Die Gesamthaftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle anderen Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sei es aufgrund von Verträgen, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder auf andere Weise, darf den Preis unter keinen Umständen übersteigen für die Ware bezahlt.
Keine Partei darf gegen diesen Vertrag verstoßen oder für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag haftbar gemacht werden, wenn eine solche Verzögerung oder ein Versäumnis auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Wenn die Verspätungs- oder Nichterfüllungsfrist 90 Tage andauert, kann die nicht betroffene Partei diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die betroffene Partei innerhalb von 10 Arbeitstagen kündigen.
12.1 Abtretung und sonstige Geschäfte.
(a) Der Lieferant kann jederzeit alle oder einige seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben oder auf andere Weise behandeln.
(b) Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten keine seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, ein Vertrauen erklären oder auf andere Weise damit umgehen.
12.2 Vertraulichkeit.
(a) Jede Partei verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt vertrauliche Informationen über Geschäfte, Angelegenheiten, Kunden, Kunden oder Lieferanten der anderen Partei oder eines Mitglieds der Gruppe, zu der die andere Partei gehört, an Dritte weiterzugeben. sofern nicht in Ziffer 12.2 (b) gestattet. Für die Zwecke dieser Klausel bedeutet Gruppe in Bezug auf eine Partei diese Partei, jede Tochtergesellschaft oder Holdinggesellschaft dieser Partei und von Zeit zu Zeit jede Tochtergesellschaft einer Holdinggesellschaft dieser Partei.
(b) Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen:
i. an seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, die solche Informationen benötigen, um die Rechte der Partei auszuüben oder ihre Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu erfüllen. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, denen sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegt, diese Klausel 12.2 einhalten. und
ii. wie gesetzlich vorgeschrieben, ein zuständiges Gericht oder eine Regierungs- oder Regulierungsbehörde.
(c) Keine Partei darf die vertraulichen Informationen einer anderen Partei für einen anderen Zweck als zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag verwenden.
12.3 Gesamte Vereinbarung.
(a) Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen, Garantien, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf ihren Gegenstand.
(b) Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keine Rechtsbehelfe in Bezug auf Aussagen, Zusicherungen, Zusicherungen oder Garantien (ob unschuldig oder fahrlässig) hat, die nicht in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keinen Anspruch auf unschuldige oder fahrlässige Falschdarstellung aufgrund einer Aussage in dieser Vereinbarung hat.
12.4 Variation.Änderungen dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich und von den Parteien (oder ihren Bevollmächtigten) unterzeichnet sind.
12.5 Verzicht.Kein Versäumnis oder keine Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines im Vertrag oder im Gesetz vorgesehenen Rechts oder Rechtsmittels stellt einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht verhindern oder einschränken . Keine einzelne oder teilweise Ausübung dieses Rechts oder Rechtsmittels darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels verhindern oder einschränken.
12.6 Abfindung.Wenn eine Bestimmung oder Teilbestimmung des Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist oder wird, gilt sie als so weit geändert, dass sie gültig, rechtmäßig und durchsetzbar ist. Ist eine solche Änderung nicht möglich, gilt die entsprechende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Änderungen oder Löschungen einer Bestimmung oder Teilbestimmung gemäß dieser Klausel haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des restlichen Vertrags.
12.7 Hinweise.
(a) Jede Mitteilung oder sonstige Mitteilung an eine Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag muss schriftlich an diese Partei am eingetragenen Sitz (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder an ihrem Hauptgeschäftssitz (in jedem anderen Fall) gerichtet sein ) oder eine andere Adresse, die diese Partei der anderen Partei gemäß dieser Klausel schriftlich mitgeteilt hat, und die persönlich zugestellt wird, per frankierter Post erster Klasse oder einem anderen Lieferservice am nächsten Werktag, einem kommerziellen Kurier oder einer E-Mail .
(b) Eine Mitteilung oder sonstige Mitteilung gilt als eingegangen: wenn sie persönlich zugestellt wird, wenn sie an der in Ziffer 12.7 (a) genannten Adresse hinterlassen wird; bei Versand per Vorauskasse der ersten Klasse oder einem anderen Lieferservice am nächsten Werktag um 9.00 Uhr am zweiten Geschäftstag nach dem Versand; bei Lieferung durch einen kommerziellen Kurier an dem Datum und zu dem Zeitpunkt, an dem der Lieferschein des Kuriers unterschrieben ist; oder, wenn per E-Mail gesendet, einen Werktag nach der Übertragung.
(c) Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten in rechtlichen Schritten.
12.8 Rechte Dritter.Niemand außer einer Vertragspartei hat das Recht, eine seiner Bestimmungen durchzusetzen.
12.9 Geltendes Recht.Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich nicht vertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder in Verbindung mit ihm oder seinem Gegenstand oder seiner Bildung ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales und werden gemäß diesem ausgelegt.
Zuständigkeit.Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales ausschließlich für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich nicht vertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) zuständig sind, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Gründung ergeben.
TC1 – Allgemeine Verkaufsbedingungen V1-01.01.2020-Elecro
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